Kosten - Tierarztpraxis Dr. Stephanie van Loosen

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Tierarztpraxis
Dr. Stephanie van Loosen
Telefon 0421 - 56 59 039
MO- DI - DO - FR | 9 - 12 | 15.30 - 18
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Am Rathaus 1a | 28816 Stuhr
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Kosten

Eine umfassende Behandlung Ihres Tieres mit moderner Technik und Diagnostik verursacht auch Kosten. Unsere Behandlungskosten richten sich nach der 'Tierärztlichen Gebührenordnung', die für jede Behandlung eine Berechnung des 1- bis 3-fachen Gebührensatzes der GOT ermöglicht. Die GOT wurde erstmalig nach 2008 im Juli 2017 und zuletzt lediglich hinsichtlich der Notdienstgebühr im Februar 2020 aktualisiert. Während der Sprechstunden berechnen wir unseren normalen Sprechstunden-Satz, im Notdienst einen im Vergelich zur Sprechstunde erhöhten Satz der Gebührenordnung. Bitte denken Sie daran, dass sich die Behandlungskosten - wie in allen medizinischen Bereichen - nicht am Erfolg, sondern an der Zeit, dem Personaleinsatz, dem technischen Aufwand zzgl. der Kosten für Medikamente orientieren.

Gerne möchten wir Ihnen die entstehenden Kosten so transparent wie möglich darstellen. Selbstverständlich erhalten Sie nach jeder Behandlung einen Beleg, der die von uns erbrachten Dienstleistungen detailliert ausweist. Das Bundesgesetzblatt der 'Tierärztlichen Gebührenordnung' sowie allgemeine 'Fragen und Antworten' zu dem Thema 'Tierärztliche Gebührenordnung' finden Sie auch auf der Website der Bundestierärztekammer unter diesem Link.

Sollten Sie hierzu Fragen, sprechen Sie uns gerne jederzeit an.




Zahlungsmöglichkeiten

Wir bitten Sie, die Bezahlung gleich nach erfolgter Behandlung vorzunehmen. Dazu stehen Ihnen unterschiedliche Zahlungsmöglichkeiten wie Bar- oder ec-Karten-Zahlung zur Verfügung. Eine Zahlung 'auf Rechnung' ist generell leider nicht möglich.

Gerne möchten wir Ihnen die entstehenden Kosten so transparent wie möglich darstellen. Selbstverständlich erhalten Sie nach jeder Behandlung einen Beleg, der die von uns erbrachten Dienstleistungen detailliert ausweist. Das Bundesgesetzblatt der 'Tierärztlichen Gebührenordnung' sowie allgemeine 'Fragen und Antworten' zu dem Thema 'Tierärztliche Gebührenordnung' finden Sie auch auf diesem Informationsblatt für Patientenbesitzer der Bundestierärztekammer.

Sollten Sie hierzu Fragen, sprechen Sie uns gerne jederzeit an.

Notdienstgebühr

Beachten Sie bitte, dass es seit 14.02.2020 die folgende Änderung hinsichtlich der Berechnung von Behandlungen im Rahmen von Notdiensten gibt. Gerne geben wir Ihnen dazu die folgenden, weiterführenden Informationen:

Mit einer Verzögerung von gut sechs Wochen ist die "Notdienst-Gebührenordnung" am 13.02.2020 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden. Mit der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt sind die neuen Nacht- und Wochenendzeiten sowie die höheren Gebühren (Details s.u.) in Kraft getreten und damit rechtlich verpflichtend.

Hierin werden im wesentlichen drei Punkte genau geregelt:

  • Eine pauschale "Notdienstgebühr"
    Sie beträgt 50.- Euro netto bei einem Tierarztbesuch zu den Notdienstzeiten (s.u.). Bei mehreren zu behandelnden Tieren fällt die Gebühr nur einmal an. Ein Kunde muss also einmalig 59,50 Euro bezahlen.

  • Abzurechnender Satz der GOT
    • Mindestsatz - im Notdienst ist für die jeweils erbrachten tierärztlichen Leistungen dann zusätzlich (zur Pauschalgebühr) mindestens der zweifache Satz der GOT abzurechnen.
    • Höchstsatz - anders als in der "Alltags-GOT" (maximal dreifach) dürfen Tierärzte im Notdienst künftig bis maximal zum vierfachen des GOT-Einfach-Satzes abrechnen.

  • Regelung der Notdienstzeiten
    • Die Nacht beginnt täglich um 18.00 Uhr und endet um 8.00 Uhr des jeweils folgenden Tages
    • Das Wochenende beginnt freitags 18.00 Uhr und endet um 8.00 Uhr des jeweils folgenden Montags
    • An gesetzlichen Feiertagen gilt die Notdienstgebühr von 0.00 Uhr bis 24.00 Uhr.

Die Abrechnung nach GOT ist keine Kann-Bestimmung sondern für jeden Tierarzt eine Pflicht!
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